Mandanten-Informationsbrief - September 2026

23.9.2026

Mandanten-Information September 2026

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

mit unserem aktuellen Informationsbrief informieren wir Sie über wichtige Gesetzesvorhaben, aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht sowie interessante Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (BFH). Nachfolgend haben wir die wichtigsten Themen für Sie kompakt zusammengefasst.

1. Geplantes Reformpaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen im Steuer- und Arbeitsrecht mit schrittweiser Einführung ab 2027.

Geplante Entlastungen

  • Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.900 € bis 2028.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds auf bis zu 272 € monatlich.
  • Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer auf 1.430 €.
  • Entlastung mittlerer Einkommen durch einen später greifenden Spitzensteuersatz.
  • Höhere steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge.

Geplante Mehrbelastungen

  • Verschärfung der Reichensteuer.
  • Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs.
  • Reduzierung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

Arbeitsrechtliche Änderungen:

  • Längere sachgrundlose Befristungen möglich.
  • Steuerliche Förderung bestimmter Abfindungen.
  • Geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag.

2. Einführung der Frühstart-Rente

Ab 2027 soll die neue Frühstart-Rente eingeführt werden. Für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren werden monatlich 10 € staatlich bereitgestellt, die zusammen mit freiwilligen Eigenbeiträgen in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot investiert werden können.

Wichtige Eckpunkte:

  • Förderung rückwirkend ab 01.01.2026 geplant.
  • Staatlicher Zuschuss von bis zu 1.440 € pro Kind.
  • Eigenbeiträge bis 6.840 € jährlich möglich.
  • Kostendeckel von 1 % für Standarddepots.

3. Rettungssanitäter Ausbildung gilt nicht als Erstausbildung

Der BFH hat entschieden, dass die dreimonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter keine erstmalige Berufsausbildung darstellt. Damit ergeben sich Nachteile sowohl beim Kindergeld als auch bei der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten.

4. Private Einzahlungen auf Geschäftskonten

Private Einzahlungen auf betriebliche Konten müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Können Herkunft und Hintergrund der Gelder nicht ausreichend nachgewiesen werden, darf das Finanzamt diese als steuerpflichtige Betriebseinnahmen behandeln.

Praxistipp: Private Einlagen möglichst per Überweisung vornehmen und Nachweise sorgfältig aufbewahren.

5. Airbnb-Vermietung: Umsatzsteuerliche Risiken

Bei der kurzfristigen Vermietung von Zimmern oder Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb können umsatzsteuerliche Pflichten entstehen.

Besonders zu beachten:

  • Vermieter gelten grundsätzlich als Unternehmer.
  • Die Vermittlungsprovision von Airbnb kann das Reverse-Charge-Verfahren auslösen.
  • Auch Kleinunternehmer können dadurch unerwartete Umsatzsteuerpflichten treffen.    

6. Erbschaftsteuer erneut vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Frage beschäftigen, ob die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen verfassungsgemäß sind. Änderungen am Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sind künftig nicht ausgeschlossen.

7. Selbstcheck zum Erwerbsstatus

Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen unverbindlichen Online-Selbstcheck an, mit dem Auftraggeber und Auftragnehmer eine erste Orientierung erhalten können, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Eine verbindliche Statusfeststellung ersetzt der Test jedoch nicht.

8. Verkauf von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist

Der BFH bestätigt, dass für die zehnjährige Spekulationsfrist bei privaten Immobilienverkäufen allein der Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags maßgeblich ist. Der spätere Übergang von Eigentum oder Kaufpreiszahlung verlängert die Frist nicht.

Wir beraten Sie gerne individuell!

Bei Fragen zu den vorgestellten Themen oder zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Steuerkanzlei Christian Bayer

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