Ihre Fragen, unsere Antworten.
Willkommen auf unserer FAQ-Seite, wo wir Ihre häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen beantworten.
Unsere Leistungen entnehmen Sie bitte dem Reiter Leistungen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für spezielle Anliegen gerne zur Verfügung unter Kontakt. Einen Termin können Sie ebenfalls gerne unter dem Link Kontakt oder telefonisch vereinbaren. Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Bei Kontaktaufnahme prüfen wir Ihr Anliegen und lassen Ihnen bei einer Terminvereinbarung schon im Vorfeld eine Checkliste zukommen.
Bei Privatpersonen: Beim Erstgespräch erhalten Sie von uns eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen. Diese wird von uns beim Finanzamt eingereicht. Weitere Schritte sind hier nicht einzuleiten, bis auf die Kündigung des Mandats Ihrerseits beim Vorberater.
Bei Unternehmen: Wir setzen uns gerne mit dem Vorberater in Verbindung und stoßen einen Mandantenübertrag über die DATEV an. Auch hier benötigen wir die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen zur Einreichung beim Finanzamt. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Sie können gerne Ihre Buchhaltung mit einer externen Buchhaltungssoftware selbst erstellen. Bei der Übernahme in DATEV unterstützen wir Sie gerne.
Die Übernahme von einzelnen Leistungen wie Lohn-Abrechnung oder Buchhaltung besprechen wir gerne mit Ihnen und prüfen, ob dies umgesetzt werden kann.
Wir bestellen gerne DATEV Unternehmen online für Sie. Bei der Einrichtung unterstützen wir Sie und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Gerne beraten Sie wir in diesem Punkt. Falls Sie z. B. eine GmbH gründen wollen, stellen wir Ihnen den Kontakt zu RA Frau Schieback her(Link Recht), die Sie gesellschaftsrechtlich/vertragsrechtlich gerne berät. Wir können Ihnen hier auch eine vollumfängliche Betreuung bis hin zum Notariat anbieten.
Wir richten gerne die Lohnabrechnung ein und erstellen diese für Sie. Zum Thema Arbeitsverträge und Arbeitsrecht arbeiten wir ebenfalls mit Frau Schieback eng zusammen und stellen hier den Kontakt her.
Hier steht Ihnen Herr Schweizer gerne mit Rat und Tat bei der Erstellung der betreffenden Steuererklärungen zur Seite.
Grundlage ist die Steuerberatungsvergütungsverordnung, Stand 01.07.2025. Bei einem Neumandat erhalten Sie von uns eine auf Sie abgestimmte Vergütungsvereinbarung.
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen weiter!
Ihre Steuerberatung in Unterföhring
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