Mandanten-Informationsbrief - E-Rechnung

15.10.2026

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E-Rechnung: Jetzt die Weichen für 2027 und 2028 stellen

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Die elektronische Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen schrittweise verpflichtend. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 greift für viele Unternehmen die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen, ab 2028 grundsätzlich für alle betroffenen Unternehmen.

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Eine E-Rechnung ist mehr als eine PDF-Datei. Sie enthält strukturierte Daten, die von Software automatisch verarbeitet werden können. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Herkömmliche PDF-, Word- oder Bilddateien erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.

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Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten und prüfen, ob ihre Rechnungs- und Buchhaltungssoftware E-Rechnungen erstellen, empfangen und verarbeiten kann. Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten, eine sichere Archivierung sowie die Dokumentation interner Prozesse.

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Besondere Aufmerksamkeit gilt künftig den Eingangsrechnungen. Neben der fachlichen Prüfung sollten Unternehmen auch die technischen Daten kontrollieren und bei Fehlern eine Korrektur durch den Rechnungsaussteller anfordern.

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Auch die Aufbewahrungspflichten bleiben im Fokus: E-Rechnungen sind grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Dabei muss der strukturierte Datensatz unverändert und maschinell auswertbar archiviert werden.

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Weitere Informationen und praktische Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem aktuellen Mandanten-Informationsbrief zur E-Rechnung.

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Ihre Steuerkanzlei Christian Bayer

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