Mandanten-Informationsbrief - E-Rechnung
E-Rechnung: Jetzt die Weichen für 2027 und 2028 stellen
Die elektronische Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen schrittweise verpflichtend. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 greift für viele Unternehmen die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen, ab 2028 grundsätzlich für alle betroffenen Unternehmen.
Eine E-Rechnung ist mehr als eine PDF-Datei. Sie enthält strukturierte Daten, die von Software automatisch verarbeitet werden können. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Herkömmliche PDF-, Word- oder Bilddateien erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten und prüfen, ob ihre Rechnungs- und Buchhaltungssoftware E-Rechnungen erstellen, empfangen und verarbeiten kann. Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten, eine sichere Archivierung sowie die Dokumentation interner Prozesse.
Besondere Aufmerksamkeit gilt künftig den Eingangsrechnungen. Neben der fachlichen Prüfung sollten Unternehmen auch die technischen Daten kontrollieren und bei Fehlern eine Korrektur durch den Rechnungsaussteller anfordern.
Auch die Aufbewahrungspflichten bleiben im Fokus: E-Rechnungen sind grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Dabei muss der strukturierte Datensatz unverändert und maschinell auswertbar archiviert werden.
Weitere Informationen und praktische Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem aktuellen Mandanten-Informationsbrief zur E-Rechnung.
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